Parken in der Stadt

Parken in der Stadt

Parking automobilyPARKEN DER PKWs
In enger Nähe vom Stadtzentrum bietet das Stadtparksystem den Besuchern cca 680 Plätze für PKWs auf fünf Abstellparkplätzen P1 - P5 an. Außerdem können die Besucher mit PKWs auch auf den Verkehrsstraßen mit Parkuhren die Parkplätze benutzen, die aber nur zum kurzfristigen Parken bis 90 Minuten günstig sind.

Parking autobusyPARKEN DER BUSSE
Auf dem Gebiet der Stadt gilt das Halteverbot für Reisebusse außerhalb der vorbehaltenen Aus- und Einstiegsterminals BUS-STOP und zugleich das Parkverbot für Reisebusse außerhalb der vorbehaltenen Parkplätze P-BUS. Auf dem Gebiet der Stadt gilt ebenfalls das Einfahrtsverbot in die Fußgängerzone und einigen Straßen. NEUE REGELN FÜR DIE REISEBUSSE AB 6/2019.

Preisliste der Parkprodukte und Dienstleistungen

Karte des Parken

Einfahrt in das Stadtzentrum

Pěší zónaIm historischen Stadtzentrum gibt es eine Fußgängerzone, in die die Einfahrt nur mit einer besonderen Bewilligung des Stadtamtes und auf beschränkte Zeit erlaubt ist.

Ohne Erlaubnis können nur die Rettungsdienstfahrzeuge, Notfallfahrzeuge und schwerbehinderte Personen mit Ausweis die Fußgängerzone befahren.

Nachweisbar in einer Unterkunftseinrichtung in der Fußgängerzone untergebrachte Personen:
• Einfahrt nur in der Zeit von 15:00 bis 10:30 Uhr aufgrund einer einmaligen Erlaubnis zur Einfahrt in die Fußgängerzone.
• Preis der Erlaubnis 100 CZK / max. 24 Stunden, die Erlaubnis wird von der Stadtpolizei Český Krumlov ausgestellt, die Betreiber von Unterkunftseinrichtungen können die einmaligen Erlaubnisse für ihre Gäste im Voraus kaufen.
• Außerhalb der festgesetzten Uhrzeiten kann zum Personen- oder Gepäcktransport der Taxidienst genutzt werden.
• Die Erlaubnis dient nicht zum Parken, sondern nur zur Beförderung von Personen und Gepäck zur / von der Unterkunftseinrichtung.

Residenten, d.h. Bürger, die in der Fußgängerzone dauerhaft wohnen, ihre in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder, Gefährten, Gefährtinnen, Ehemänner und Ehefrauen und auch TAXI-Fahrzeuge können das Stadtzentrum ohne Beschränkung befahren, und zwar aufgrund einer Erlaubnis zur Einfahrt in die Fußgängerzone.

Abonnenten, d.h. Besitzer von Liegenschaften und Personen, die eine Liegenschaft als Unternehmensbetrieb nutzen, und weiter die gelegentlichen Personenstraßenverkehr realisierenden Fahrzeuge (z. B. Shuttle-Fahrzeuge):
• Einfahrt nur in der Zeit von 16:00 bis 10:00 Uhr aufgrund einer Erlaubnis zur Einfahrt in die Fußgängerzone.

Karte des Parken